Martin Guhl hat vor rund 100 Jahren ein Patent für eine „Bleistiftschärfvorrichtung“ angemeldet. Anschließend hat er diese erfolgreich gefertigt und vertrieben. Heute ist seine Erfindung überholt und die Maschine weckt vor allem Erinnerungen an eine vergangene Zeit.
Seit Martin Guhls Erfindung hat sich viel verändert. Die grundlegenden Zusammenhänge sind jedoch gleich geblieben. Auch heute entwickeln innovative Erfinder neue Produkte, neue Marken und neue Designs. Um diese Entwicklungen in der Anfangszeit ungestört vermarkten zu können, ist vom Gesetzgeber mit dem Patent- und Markenrecht ein besonderer Schutz vorgesehen. Dieser Schutz ist aber nicht automatisch gegeben, sondern muss beantragt und im Streitfall auch verteidigt werden. Dabei unterstützen wir Sie gern.
Wir engagieren uns seit vielen Jahren für sehr unterschiedliche Mandanten. Die Bandbreite reicht vom Start-Up über das mittelständische Unternehmen bis zum Konzern. Unsere Mandanten sind in verschiedenen technischen Bereichen tätig. Aufgrund unseres Wissens, unserer Erfahrung und unseres globalen Netzwerks können wir eine effiziente Betreuung und fachkundige Vertretung bei Behörden und Gerichten in Deutschland, Europa und weltweit sicherstellen.
Optimalen Schutz zu erreichen, ist leichter gesagt als getan. Wir wissen, was technisch und rechtlich möglich ist und können Sie umfassend beraten und vertreten.